Klang erleben. Klang spüren.
 
The acoustic-music company.


Liefer- und Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2022


1. Allgemeines:

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen. Ausnahmen und Abweichungen müssen schriftliche vereinbart werden. Die Anpassung der Bedingungen an geänderte Rechts- und Marktverhältnisse bleibt vorbehalten. Sollte eine oder mehrere dieser Vertragsbedingungen nichtig oder rechtsungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen nicht berührt.


2. Preise:

Die in unseren Preislisten angeführten Preise können von uns jederzeit geändert werden. Über die Ihnen darauf gewährten Rabatte und Leistungskonditionen werden Sie gesondert informiert.


3. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers, wobei es der Firma GVI freisteht, die Versandart zu wählen. Pro Bestellung wird ein Bearbeitungs- & Versandkostenzuschlag von 11,80 Euro für Sendungen innerhalb Österreichs bzw. 15,84 Euro für Sendung nach Deutschland verrechnet. Für den Transport innerhalb seiner Betriebsräume hat der Besteller selbst zu sorgen.
Im Falle einer Versendung per Bahn gilt als Lieferort der vom Besteller angegebene Bahnhof.
Wird Expresslieferung verlangt, so trägt die Transportkosten auf alle Fälle der Besteller. Transportschäden und Mengendifferenzen können nur bei schriftlicher Meldung innerhalb einer Woche nach Lieferung und bei gleichzeitiger Vorlage einwandfreier kaufmännischer Unterlagen anerkannt werden.
Der Anspruch des Bestellers beschränkt sich in diesem Falle auf den Ersatz der beschädigten bzw. fehlenden Ware weitere Forderungen sind ausgeschlossen. Sollte die beschädigte bzw. fehlende Ware nicht mehr lieferbar sein, so tritt an die Stelle des Ersatzes eine entsprechende Gutschrift.


4. Gewährleistung:

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, wobei eine Rüge des Bestellers auch dann als rechtzeitig gilt, wenn sie uns innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt der Ware erreicht. Wir behalten uns die Entscheidung vor, ob mangelhafte Waren ausgetauscht, verbessert oder unter Ausstellung einer Gutschrift zurückgenommen wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


5. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch die Firma GVI befreit jedoch den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen, sodass der Kaufvertrag aufrecht bleibt. In diesem Fall hat der Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis auch alle Auslagen und Aufwendungen inklusive der Rechtsvertretungskosten zu tragen, welche der Firma GVI durch die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erwachsen.
Eine Wiederholte Ausfolgung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Begleichung sowohl des Kaufpreises als auch der Nebenkosten. Der Kunde verpflichtet sich, der Firma GVI den Zutritt zur Vorbehaltsware zu gewähren.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Pflichten pünktlich nachkommt.
Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes durch den Käufer verpflichtet sich dieser schon jetzt, alle daraus resultierenden Ansprüche unter Wahrung des Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers an diesen abzutreten.
Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Gegenständen, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist unzulässig. Zugriffe Dritter hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.


6. Zahlungsbedingungen:

2 % Skonto bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen oder 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum, Kundendienstrechnungen sind sofort fällig. Wechselzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Grundsätzlich wird bei Wechselzahlungen kein Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie bankmäßiger Verzugszinsen als vereinbart. Der Skontoabzug von neuen Rechnungen in unzulässig, solange ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind. Bei Bankeinzug oder Vorauskasse gewähren wir 5% Skonto.
Sollte der Kunde den Bankeinzug retour gehen lassen muss dieser es begründen. Außerdem kann dies nur in einer Frist von 4 Wochen nach Rechnungserhalt erfolgen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Es gilt bei allen Geschäften das österreichische Gesetz! Erfüllungsort für Lieferungen ist Freistadt, Gerichtsstand Linz.

DRUCK UND SATZFEHLER BEI KATALOGEN, PROSPEKTEN, WEBSITES,
WERBEMATERIAL USW... BEHALTEN WIR UNS VOR.

GVI Vertriebs-GmbH & Co KG
Werndlstraße 6
A-4240 Freistadt
Tel.: 0043(0) 7942-75070
Fax: 0043(0) 7942-75080
e-mail: office@gvi.at
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Firmenbuch-Nr.: FN 218467a